Ein Anschluss, viele Vorteile

Versicherte profitieren von zahlreichen Vorteilen. Weil die Vorsorgestiftung VLSS eine 1e-Stiftung ist, gelten bestimmte Rahmenbedingungen.

Die Vorzüge auf einen Blick

Die Versicherten profitieren von...

  •  einer zusätzlichen Altersvorsorge für Einkommensteile, die in der Basiskasse nicht versichert sind
  • der Wahl des Vorsorgeplans und der Risikovariante
  • der Wahl der Anlagestrategie und Gutschrift der Nettorendite per Ende Jahr
  • individuellen Einkaufsmöglichkeiten (3-jährige Sperrfrist für Kapitalbezug)
  • einer sinnvollen Steueroptimierung
  • transparenten Kosten – Verwaltungskosten „flat rate“
  • Kapitalauszahlung beim Altersrücktritt
  • einer persönlichen Finanz- und Pensionierungsplanung der Credit Suisse (Schweiz) AG im Wert von bis zu CHF 2‘000.
  • einer spezialisierten Rechtsberatungsstelle mit erfahrenen juristischen Mitarbeitern, die kompetent, schnell und kostenlos Hilfe anbietet (nur für VLSS-Vereinsmitglieder).

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind...

  • Die Vorsorgestiftung VLSS ist eine 1e-Stiftung nach Art. 1e BVV2 und darf nur Einkommensteile über dem 1.5-fachen oberen Grenzwert nach Art. 8 Abs. 1 BVG (2023: CHF 132'300) versichern.
  • Die maximale versicherbare Jahreslohnsumme über alle vorhandenen Pensionskassenanschlüsse in der 2. Säule darf nicht überschritten werden (2023: CHF 882'000).
  • Die versicherte Person muss bereits anderweitig für die obligatorische berufliche Vorsorge nach BVG versichert sein.
  • Gleiche Einkommensteile dürfen nicht doppelt versichert werden.