Die Vorzüge auf einen Blick
Die Versicherten profitieren von...
- einer zusätzlichen Altersvorsorge für Einkommensteile, die in der Basiskasse nicht versichert sind
- der Wahl des Vorsorgeplans und der Risikovariante
- der Wahl der Anlagestrategie und Gutschrift der Nettorendite per Ende Jahr
- individuellen Einkaufsmöglichkeiten (3-jährige Sperrfrist für Kapitalbezug)
- einer sinnvollen Steueroptimierung
- transparenten Kosten – Verwaltungskosten „flat rate“
- Kapitalauszahlung beim Altersrücktritt
- einer spezialisierten Rechtsberatungsstelle mit erfahrenen juristischen Mitarbeitern, die kompetent, schnell und kostenlos Hilfe anbietet (nur für VLSS-Vereinsmitglieder).
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind...
- Die Vorsorgestiftung VLSS ist eine 1e-Stiftung nach Art. 1e BVV2 und darf nur Einkommensteile über dem 1.5-fachen oberen Grenzwert nach Art. 8 Abs. 1 BVG (2025: CHF 136'080) versichern.
- Die maximale versicherbare Jahreslohnsumme über alle vorhandenen Pensionskassenanschlüsse in der 2. Säule darf nicht überschritten werden (2025: CHF 907'200).
- Die versicherte Person muss bereits anderweitig für die obligatorische berufliche Vorsorge nach BVG versichert sein.
- Gleiche Einkommensteile dürfen nicht doppelt versichert werden.