Einzelanschluss

Falls Sie aus selbständiger ärztlicher Tätigkeit (im Spital, in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis) Einkommensteile erzielen, die noch bei keiner Pensionskasse versichert sind, können Sie einen Einzelanschluss bei der Vorsorgestiftung VLSS abschliessen und diese Vorsorgelücke schliessen.

Merkmale und Vorteile eines Einzelanschlusses...

  •     Abschluss eines Anschlussvertrages zwischen der versicherten Person und der Vorsorgestiftung VLSS
  •     Die versicherte Person wählt zwischen zwei Vorsorgeplänen aus:
  •     Plan 1 (Gesamtbeitrag 12%)
  •     Plan 2 (Gesamtbeitrag 23%)
  •     Innerhalb des Vorsorgeplans wählt jede versicherte Person ihre eigene Risikovariante (3 Risikovarianten)
  •     Freie Wahl aus den angebotenen Anlagestrategien
  •     Sinnvolle Steueroptimierung
  •     Transparente Kosten – Verwaltungskosten „flat rate“
  •     Rechnungsstellung einmal jährlich direkt an die versicherte Person
  •     Altersrücktritt: Kapitalauszahlung
  •     Ein kleines Team kann die Bedürfnisse der Versicherten resp. des Spitals berücksichtigen
  •     Professionelle, effiziente und unbürokratische Sachbearbeitung und Schadenabwicklung


Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen Einzelanschluss sind...

  • Es besteht eine Basis-PK Lösung (mindestens BVG-Obligatorium während der ganzen Laufzeit des Einzelanschlusses!)
  • Das Einkommen stammt aus selbständiger ärztlicher Tätigkeit und ist nicht bereits anderweitig versichert
  • Das versicherte selbständige Einkommen bei der Vorsorgestiftung VLSS beträgt mindestens CHF 20'000 pro Jahr
  • Nur Einkommensteile über dem 1.5-fachen oberen Grenzwert nach Art. 8 Abs. 1 BVG (2023 = CHF 132'300) dürfen versichert werden
  • Die maximale versicherbare Jahreslohnsumme in der 2. Säule darf nicht überschritten werden (2023 = CHF 882'000)

Nutzen Sie die vorhanden Spielräume in der beruflichen Vorsorge. Optimieren Sie Ihr Alterskapital und Ihre Risikoleistungen (Invaliditäts- und Todesfall) mit einer attraktiven Kadervorsorge.

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