Einzelanschluss
Falls Sie aus selbständiger ärztlicher Tätigkeit (im Spital, in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis) Einkommensteile erzielen, die noch bei keiner Pensionskasse versichert sind, können Sie einen Einzelanschluss bei der Vorsorgestiftung VLSS abschliessen und diese Vorsorgelücke schliessen.
Merkmale und Vorteile eines Einzelanschlusses...
- Abschluss eines Anschlussvertrages zwischen der versicherten Person und der Vorsorgestiftung VLSS
- Die versicherte Person wählt zwischen zwei Vorsorgeplänen aus:
- Plan 1 (Gesamtbeitrag 12%)
- Plan 2 (Gesamtbeitrag 23%)
- Innerhalb des Vorsorgeplans wählt jede versicherte Person ihre eigene Risikovariante (3 Risikovarianten)
- Freie Wahl aus den angebotenen Anlagestrategien
- Sinnvolle Steueroptimierung
- Transparente Kosten – Verwaltungskosten „flat rate“
- Rechnungsstellung einmal jährlich direkt an die versicherte Person
- Altersrücktritt: Kapitalauszahlung
- Ein kleines Team kann die Bedürfnisse der Versicherten resp. des Spitals berücksichtigen
- Professionelle, effiziente und unbürokratische Sachbearbeitung und Schadenabwicklung
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen Einzelanschluss sind...
- Es besteht eine Basis-PK Lösung (mindestens BVG-Obligatorium während der ganzen Laufzeit des Einzelanschlusses!)
- Das Einkommen stammt aus selbständiger ärztlicher Tätigkeit und ist nicht bereits anderweitig versichert
- Das versicherte selbständige Einkommen bei der Vorsorgestiftung VLSS beträgt mindestens CHF 20'000 pro Jahr
- Nur Einkommensteile über dem 1.5-fachen oberen Grenzwert nach Art. 8 Abs. 1 BVG (2025 = CHF 136'080) dürfen versichert werden
- Die maximale versicherbare Jahreslohnsumme in der 2. Säule darf nicht überschritten werden (2025 = CHF 907'200)
Nutzen Sie die vorhanden Spielräume in der beruflichen Vorsorge. Optimieren Sie Ihr Alterskapital und Ihre Risikoleistungen (Invaliditäts- und Todesfall) mit einer attraktiven Kadervorsorge.
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